Liebe Gäste,

aufgrund der COVID19-Beschränkungen dürfen wir bis auf Weiteres nur einen eingeschränkten Hotelbetrieb anbieten.

Im Land Brandenburg gilt ab dem 24.11.2021 die, im Rahmen der aktualisierten Eindämmungsverordnung beschlossene, 2G-Regel für touristische Beherbergungen und die Innengastronomie für Privatreisende. Für Geschäftsreisende (mit Nachweis) gilt die 3G-Regel für Übernachtungen und in der Leistung enthaltene Verpflegung.

Das bedeutet, dass wir bei Privatreisenden nicht mehr alle Menschen als Gäste begrüßen können, sondern nun nur noch nachweislich Geimpfte und Genesene! Ausnahmen sind hier Kinder unter 12 Jahren (nichts erforderlich) und Kinder unter 18 Jahren (aktueller Corona-Test zum Check-In erforderlich).

Für Geschäftsreisende (mit Nachweis des geschäftlichen Anlasses) reicht ein bestätigter negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Impf- und Genesenennachweise sowie die Testnachweise der Geschäftsreisenden sind zusammen mit dem Personalausweis beim Check-In vorzulegen. Der Corona-Test kann auch vor Ort unter Aufsicht gemacht werden.

BITTE BEACHTEN SIE:  Um einen Corona-Ausbruch und damit eine zeitweise Schließung unseres Hauses zu vermeiden, bleiben im Rahmen unseres Hausrechts trotz der 2G-Regel die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht für alle Gäste unverändert bestehen.

Diese beinhalten:

Auf dem gesamten Hotelgelände sind die Kontaktbeschränkungen sowie die derzeit geltenden Hygienerichtlinien einzuhalten. Bitte denken Sie an Ihren Mund- und Nasenschutz, der für alle Gäste bitte bindend zu tragen ist!

Bitte beachten Sie, dass wir wegen der Hygienebestimmungen für die Mahlzeiten gegebenenfalls Zeiten und Tische festlegen. Derzeit können wir auch nur maximal 6 Personen aus 2 Haushalten an einen Tisch platzieren. Bei größeren Gruppen/Familien sind wir daher gezwungen mehrere Tische für die jeweiligen Gruppen bereitzustellen.

 
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Reservierungen für unser Haus den zum Reisezeitpunkt geltenden Bestimmungen und Verordnungen des Landes Brandenburg hinsichtlich der Corona-Pandemie sowie zusätzlich unserem Hausrecht unterliegen. Wir können die Reservierungen nur gewährleisten, wenn diese Bestimmungen einen wirtschaftlichen Hotelbetrieb ermöglichen. Im Haus halten wir uns strikt an die vorgegebenen Hygienerichtlinien, die während des Aufenthaltes auch für unsere Gäste bindend sind. Bitte stornieren Sie Ihre Buchung rechtzeitig, sollten Sie nicht mit den Aufenthaltsbedingungen einverstanden sein.

Trotz dieser Einschränkungen werden wir alles dafür tun, dass der Grund Ihres Aufenthaltes, Ihre Erholung und kulinarische Versorgung nicht zu kurz kommen! Wir werden Sie auch weiterhin mit hochwertigen Produkten und verführerischen Gerichten verwöhnen und Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bereiten.

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